Rechtslage Mountainbiken in Österreich

Text Holger Schaarschmidt Bild Andreas Meyer
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Fahren oder nicht fahren?

Eine der besten Möglichkeiten, Österreich zu entdecken, bietet sich auf und abseits öffentlicher Straßen. Doch wo darf ich fahren und wo nicht? Diese Frage lässt sich nicht leicht beantworten. Daher möchte ich euch eine Übersicht geben, wo Mountainbiken erlaubt ist und wo nicht.

 
 
Rechtslage Mountainbiken in Österreich Kaltenegger

Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im Kuratorium für Verkehrssicherheit in Wien, Mountainbiker und Jurist. Er ist einer der wenigen Menschen, die den rechtlichen Rahmen kennen, in dem wir uns als Mountainbiker in Österreich bewegen dürfen.

Öffentliche Straßen

Erlaubt. Achtung: Bitte Ausstattungsvorschriften eines Fahrrads wie z.B. Klingel, Reflektoren und Licht bei Dunkelheit beachten!

Forststraßen

Grundsätzlich nicht erlaubt. Nur wenn Radfahren ausdrücklich durch Verkehrs- oder Hinweiszeichen gestattet ist. Achtung: In vielen Regionen sind hier zeitliche Beschränkungen, z. B. aus Gründen des Naturschutzes, zu beachten!

Wald- und Wanderwege

Nicht erlaubt. Nur wenn ausdrücklich durch Beschilderung gestattet. Achtung: Auch hier müssen eventuelle zeitliche Beschränkungen beachtet werden.

Wege im Ödland (also alle Wege oberhalb der Baumgrenze)

Komplizierte Rechtslage – meistens nicht erlaubt, wenn nicht ausdrücklich als MTB Strecke beschildert. Die Wege im Öd- und Bergland werden durch Landesgesetze geregelt und sind damit in den neun österreichischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Zudem haben diese Regelungen die Frage des Mountainbikens nicht in Betracht genommen und sind deshalb diesbezüglich sehr unklar formuliert.

Felder, Wiesen

Nicht erlaubt. Obwohl in den neun Bundesländern einzeln durch Landesgesetze geregelt, ist es in ganz Österreich verboten.

Parks und Grünanlagen

Grundsätzlich verboten. Geregelt wird dies in Parkordnungen, die üblicherweise von der Gemeinde oder dem Eigentümer erlassen werden. Am besten auf Hinweisschilder am Eingang achten.

Der Stoneman Taurista ist durch die roten Schilder klar als MTB Strecke ausgewiesen.

Was passiert bei Missachtung von Fahrverboten?

Die Sanktionen können unterschiedlicher Art sein. Am häufigsten drohen Geldstrafen, die von sieben bis zu mehreren Hundert Euro reichen können. Seltener, aber unangenehmer, weil sehr teuer, sind Besitzstörungsklagen oder Schadenersatzforderungen gegen unberechtigte Benutzer, gehen am Weg Berechtigte (Eigentümer, Pächter, …) mit vor. In diesen Fällen sind erfahrungsgemäß die Gerichts- und Anwaltskosten der Hauptgrund für hohe Beträge. In den meisten Fällen kann aber eine angemessene Aussprache der Beteiligten am Ort der Übertretung eine friedliche, straf- und streitfreie Beilegung des Konflikts herbeiführen. Bei unabsichtlicher Übertretung hat eine Entschuldigung für das Versehen schon oft Wunder gewirkt!

Fazit mtb travel

Österreich verfügt über ein 29.000 Kilometer langes Routennetz an sicheren, offiziell freigegebenen Mountainbike Strecken. Mit viel Engagement und Geduld versuchen Radsportvereine und Tourismusverbände, die Interessen von Mountainbikern mit den Ansprüchen von Grundbesitzern, Forst- und Jägerschaft, sowie dem nachvollziehbar notwendigen Schutz der Natur in Einklang zu bringen. Eine Gesetzgebung auf Grundlage von gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme reduziert in unseren Augen mögliche Konfliktfelder. Bis in Österreich moderne Wege im Sinne einer vernunftorientierten gesetzlichen Regelung gefunden werden, empfehlen wir hier im mtb travel-Magazin die attraktivsten österreichischen Mountainbike Regionen, die mit vielfältigen Tourenangeboten, von Singletrails bis zu Forststraßen, legale Angebote für Mountainbiker geschaffen haben.

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