Österreich Mountainbike Verbote

Text Dr. Armin Kaltenegger Bild Moritz Ablinger
Ratgeber

Wo darf ich fahren?

Die Rechtslage für Mountainbiker in Österreich stellt Biker immer wieder vor die Frage: Darf ich oder darf ich nicht? Denn grundsätzlich ist das Befahren von Forststraßen und Wanderwegen auf Grundlage des Paragrafs 33 des Forstgesetzes von 1975 für Mountainbiker verboten – es sei denn, der Grundbesitzer gibt seine ausdrückliche Erlaubnis. Trotzdem zieht es jährlich abertausende Mountainbiker in die herrliche Natur des Alpenstaats – alles Gesetzesbrecher? Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im Kuratorium für Verkehrssicherheit in Wien, klärt uns in den folgenden Zeilen auf über Gerüchte und Gesetze zum Biken in Österreich. Um es bereits vorwegzunehmen: Alle vorgestellten Touren und Trails im Magazin könnt ihr mit ruhigem Gewissen befahren.

 
 

In Österreichs Wäldern darf man nicht Rad fahren!

Obwohl das Befahren von Forststraßen und Wanderwegen grundsätzlich verboten ist, machen hunderte einzigartige Trails, 27.000 Kilometer freigegebene Forststraßen und unübersehbar viele öffentliche Straßen Österreich zum Paradies des erlaubten Bikens. Mehr zulässige Strecken als ein Mountainbiker je abfahren kann!

Nach einem Sturz mit dem Mountainbike kann ich den Eigentümer verklagen und bekomme reichlich Schadenersatz!

Ja, es erreichen uns immer wieder mal Zeitungsmeldungen mit sensationellen Prozessen, in denen ein Radfahrer einen Eigentümer oder Wegehalter verklagt, weil er auf dessen Weg zu Sturz kam. Was wir aber nicht erfahren, ist, dass diese Fälle in der Regel ohne Erfolg des Klägers enden. In nahezu allen Situationen, die zu einem Mountainbikeunfall führen, ist der Fahrer selbst schuld. Fahrfehler, Selbstüberschätzung und mangelnde Fahrtechnikkenntnisse sind da die Hauptursachen. Der Wegehalter haftet nur in den seltenen Fällen grober Fahrlässigkeit, also außergewöhnlicher Sorglosigkeit bei der Wegeerhaltung. Selbstverantwortung ist einfach die Tugend des Bikers!

Jenseits der Baumgrenze, also ab ca. 2.000 Meter Höhe, gelten keine Regeln mehr!

Da kann man fahren wie man will, ein rechtsfreier Raum! Nein, so ist es nicht. Bislang kamen in diese Höhen nur sehr trainierte Biker; jetzt, mit dem E-Bike, werden es aber mehr. Da der Gesetzgeber diesen E-Bike-Boom aber nicht vorausahnen konnte, sind die Regeln hier von Region zu Region unterschiedlich und nicht sehr klar. Da ist es erlaubt, dort nicht. Beschilderte Mountainbikestrecken sind aber immer frei!

Kopfverletzungen sind beim Mountainbiken die häufigste Verletzungsart!

Schließlich enden ja auch viele Stürze mit einem Aufprall am Kopf. Das ist zwar sicher richtig, aber gerade bei sportlichen Mountainbikern ist die Helmtragequote sehr hoch (mehr als 90 Prozent tragen freiwillig Helm!), weshalb Kopfverletzungen nicht die Regel sind. Am häufigsten verletzt wird das Schlüsselbein! Also: Helm tragen ist Pflicht, aber nicht, weil es im Gesetz steht, sondern weil wir Biker das so wollen.

Wenn Radfahren verboten ist, dann ist natürlich auch Rad schieben verboten!

Jedem Biker ist das schon mal passiert: Von der richtigen Bike-Route ab- oder sonst irgendwie an ein Fahrverbot gekommen, in wenigen hundert Metern wäre aber Fahren wieder erlaubt. Schieben ist die legale Alternative. Kurz geschoben erspart ziemlich viel Ärger mit dem Grundbesitzer, dauert (vor allem bergauf) kaum länger und danach geht's dann ganz normal weiter. Mithin, nicht aufhalten lassen!

Was es in anderen europäischen Ländern beim Biken zu beachten gibt, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Österreich Mountainbike Verbote Armin Kaltenegger

Dr. Armin Kaltenegger

"Als Mountainbiker der ersten Stunde und Jurist war Armin stets der Erste, der sich aktueller rechtlicher Fragestellungen annahm und dabei immer die bestmöglichen Bedingungen für diesen Sport im Auge hatte. "
Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im Kuratorium für Verkehrssicherheit in Wien
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