Mountainbiken im Alpenraum – Gesetze der Länder

Text Lisa Amenda Illustration Whyex
Ratgeber

Wo ist was erlaubt?

Mountainbiker mutieren in einigen Ländern des Alpenraums schnell mal zu Gesetzesbrechern. In anderen können sie sich dagegen völlig frei bewegen. Die Rechtslage im Überblick.

 
 

Einfach nur den Moment genießen; die Berge, den Wald, und das alles auf dem eigenen Bike. Das ist Mountainbiken. Dass uns ein einfacher Trail einen Gefängnisaufenthalt oder zumindest eine Bußgeldstrafe bescheren kann – daran verschwenden wir keinen Gedanken. Dabei ist das gar nicht so abwegig. Denn Mountainbiken wird nicht überall im Alpenraum geduldet. Mancherorts ist es sogar gesetzlich verboten. Aber ist man grundsätzlich illegal unterwegs oder gibt es auch Länder, die Mountainbikern offen gegenüber stehen?

Deutschland

Radfahren ist laut Bundeswaldgesetz generell erlaubt. Allerdings regeln die Bundesländer die Einzelheiten. Und das teils ziemlich detailliert. Als Paradebeispiel gilt dabei die Zwei-Meter-Regel in Baden-Württemberg. Das liberalste Bundesland im Umgang mit Mountainbikern ist seit 2013 Hessen: Es setzt auf ein friedliches Miteinander aller Waldnutzer. Bayern und die meisten anderen Bundesländer erlauben Radfahren auf geeigneten Wegen. Wie genau diese zu definieren sind, ist gesetzlich nicht festgelegt.

Österreich

Ganz anders sieht es in Österreich aus: Laut Paragraph 33 des Forstgesetzes von 1975 ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern im Wald – und dazu gehören auch Forststraßen – nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers gestattet. Kurzum: Wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein Weg zum Radfahren freigegeben ist, ist es illegal und kann mit Bußgeldstrafen von bis zu 730 Euro oder Arrest geahndet werden. Hinzu kommt, dass die Besitzverhältnisse relativ kleinräumig aufgeteilt sind. Nur dem Einsatz der Tourismusverbände und engagierter Einzelpersonen ist es daher zu verdanken, dass Österreich trotzdem ein so weit verzweigtes Trailnetz und offizielle Bikeparks hat.

Italien

In Italien regeln die einzelnen Provinzen den Umgang mit Mountainbikern. Bis vor wenigen Jahren galt umfassend: Auf allen Trails, die steiler als 20 Prozent und schmäler als ein quergestelltes Bike sind, gilt Fahrverbot. Diese Regelung wird in einzelnen Provinzen allerdings anders geregelt. So sind z.B. seit Ende April 2015 im Trentino alle Trails frei befahrbar, außer die Gemeinde spricht ein klares Fahrverbot aus, wie zum Beispiel im Februar 2018 gerade erst geschehen. Das ist der Fall, wenn es sich um stark frequentierte Wanderwege handelt, die Wege zu gefährlich sind oder sie eine historische oder naturschutzrechtliche Bedeutung haben.

Schweiz

Laut schweizerischem Straßenverkehrsgesetz dürfen Wege, die sich für den Verkehr mit Fahrrädern nicht eignen, wie z.B. Fuß- oder Wanderwege, nicht befahren werden. Die einzelnen Kantone regeln die Fahrverbote allerdings individuell. Während einige sehr strikt vorgehen, ist Graubünden mit dem Motto „Alles fahrbar“ sehr liberal im Umgang mit Mountainbikern.

Frankreich und Slowenien

Grundsätzlich ist Mountainbiken in Frankreich und Slowenien nicht verboten. Im Großen und Ganzen werden Mountainbiker geduldet oder es werden spezielle Trails ausgewiesen. In Nationalparks wie Les Écrins oder Triglav sind einzelne Bike-Verbote ausgeschrieben.

Fazit

Die Gesetzeslagen sind für Mountainbiker im Alpenraum sehr unterschiedlich. Da man da schnell den Überblick verlieren kann, sollte man umsichtig unterwegs sein, Wanderern stets den Vortritt lassen und respektvoll mit anderen umgehen.

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